Wohnriester
Wer ein Haus als Altersvorsorge plant, wird die Möglichkeit des Wohnriesters interessant finden. Der so genannte Wohn-Riester wird auch als Eigenheimrente bezeichnet. Diese Art der Förderung für die Finanzierung eines Hauses, Holzhauses oder einer Eigentumswohnung ist nur möglich, wenn die Immobilie vom Eigentümer bewohnt wird. Auch wenn man für eine Immobilie lebenslanges Wohnrecht hat, kann man Wohn-Riester beantragen, wenn man die Wohnung tatsächlich als Hauptwohnsitz nutzt. Ferienwohnungen oder Immobilien, die als Investition zur Vermietung gekauft wurden, können leider nicht von Wohn-Riester profitieren.
Man hat zwei Möglichkeiten, den Riester-Vertrag für den Kauf eines Eigenheims zu nutzen:
Wenn man bereits einen Riestervertrag hat, kann man einen Teil oder auch den gesamten Betrag, der bisher angespart wurde, für den Kauf der Immobilie verwenden. Der aus dem Riestervertrag entnommene Geldbetrag muss unmittelbar in die neue Immobilie investiert werden.
Außerdem können Beiträge zu einem Riester-Vertrag steuerlich gefördert werden, um das Eigenheim schneller abbezahlen zu können. Dazu ist es aber notwendig, dass der Tilgungsplan vorsieht, dass die Immobilie bis zum 68. Lebensjahr abbezahlt ist.